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News 3 - 2007
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Investitionsabzugsbetrag statt Ansparabschreibung
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Aktuelle Themen zu Unternehmens- und Wirtschaftsfragen Informationen für Ihr Unternehmen. News 3/2007 ————————————————————————————————————-———————— ► Investitionsabzugsbetrag statt Ansparabschreibung ► Erweiterte Leistungen für Selbstbucher in der Collmex On-Demand FiBu ————————————————————————————————————-————————
Die Ansparabschreibung nach § 7g EStG stand bereits die letzten Jahre auf der Streichliste ganz oben. Schließlich können begünstigte Unternehmer für in den nächsten Jahren geplante Investitionen bereits im Jahr der Planung 40 Prozent der voraussichtlichen Investitionskosten abschreiben. Jetzt die gute Nachricht: Die Ansparabschreibung wird es auch noch 2008 und danach geben, sie wird im Fachjargon jedoch dann Investitionsabzugsbetrag heißen. Aber auch Einschränkungen sind zu beachten: Dadurch wird die Zahl der begünstigten Unternehmer voraussichtlich zurückgehen. Folgende Änderungen sind im Rahmen der Ansparabschreibung zu beachten:
► Bilanzierende Unternehmen profitieren nur noch dann von der Ansparabschreibung, wenn der Wert ihres Betriebsvermögens im Jahr der Berücksichtigung der Ansparabschreibung 235.000 Euro nicht überschreitet (bisher 210.000 Euro im Vorjahr).
► Selbständige, die ihren Gewinn im Rahmen der Einnahmen-Überschussrechnung (EÜR) nach § 4 Abs. 3 EStG ermitteln durften bisher ohne Grenzen von den Vergünstigungen der Ansparabschreibung profitieren. Nach neuem Recht sind sie nur noch begünstigt, wenn ihr Gewinn im Jahr der Berücksichtigung der Ansparabschreibung nicht mehr als 100.000 Euro beträgt.
► Aber gut gelöst: Der Investitionsabzugsbetrag darf auch beim geplanten Kauf gebrauchter Anlagegegenstände vorgenommen werden. Bisher waren dafür nur fabrikneue Gegenstände begünstigt.
► Die besonderen Vergünstigungen für Existenzgründer sind nach neuem Recht passé.
►Die Ansparabschreibung darf pro Jahr maximal 200.000 Euro betragen (bisher lediglich 154.000 Euro).
► Der Investitionszeitraum ist von zwei auf jetzt drei Jahre ausgedehnt worden.
► Wird innerhalb der Investitionszeitraums nicht investiert, gilt je nach Rechtslage Folgendes:
Nach altem Recht: Auflösung: Wird wider Erwarten nicht innerhalb von zwei Jahren investiert, ist die Ansparabschreibung am Ende des zweiten Jahres Gewinn erhöhend aufzulösen. Nach neuem Recht : Auflösung: Wird wider Erwarten nicht innerhalb von drei Jahren investiert, ist die Ansparabschreibung rückwirkend in dem Jahr Gewinn erhöhend aufzulösen, in dem sie den Gewinn damals minderte.
Hinweis: Diese Neuregelung soll bereits für Wirtschaftsjahre anzuwenden sein, die nach der Verkündung des Unternehmenssteuerreformgesetzes 2008 im Bundesgesetzblatt enden. Im Klartext bedeutet das: Weil die Verkündung des Gesetzes für September 2007 geplant ist, können beispielsweise Einnahmen-Überschussrechner mit einem Gewinn von mehr als 100.000 Euro im Jahr 2007 keine Ansparabschreibung mehr bilden, weil das Wirtschaftsjahr 2007 am 31.12.2007 endet. Die einzige Möglichkeit noch profitieren zu können, ist die Berücksichtigung der Anspar-abschreibung nach altem Recht im Jahresabschluss 2006. Bei bilanzierenden Unternehmern, bei denen das Wirtschaftsjahr 2007 vor der Verkündung des neuen Gesetzes endet (z.B. 30.8.2007, so genanntes abweichendes Wirtschaftsjahr), gelten noch die bisherigen Vorschriften zur Ansparabschreibung.
Quelle: IKK ————————————————————————————————————-————————
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