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News 2 - 2007
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Aktuelles zu Unternehmens- und Wirtschaftsfragen
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Aktuelle Themen zu Unternehmens- und Wirtschaftsfragen Informationen für Ihr Unternehmen. News 2/2007 ————————————————————————————————————-———————— ► Pflichtangaben gemäß EHUG gültig ab 1.1.2007 ► Kinderbetreuungskosten: BMF-Schreiben vom 19.1.2007 ► Voller Betriebsausgabenabzug bei Bewirtung freier Mitarbeiter möglich ► Neue Leistungen für Selbstbucher in der Collmex On-Demand FiBu ————————————————————————————————————-————————
► Pflichtangaben gemäß EHUG gültig ab 1.1.2007 Seit Jahresanfang müssen geschäftliche eMails bestimmte Auskünfte über das Absender-Unternehmen enthalten. Wer diese Informationen nicht in seinem elektronischen Brief führt, hat mit Abmahnungen zu rechnen.
Am 15.11.2006 hat der Bundestag das „Gesetz über elektronische Handelsregister und Genossenschaftsregister sowie das Unternehmensregister“ (EHUG) verabschiedet, seit 1. Januar ist das Gesetz in Kraft. Kern des Gesetzes ist die Einrichtung eines zentralen Unternehmensregisters für Deutschland. Gleichzeitig schafft dieses Gesetz aber auch neue Regelungen für die Inhalte gewerblicher eMails.
Danach müssen Kaufleute nicht nur auf Geschäftsbriefen bestimmte Angaben zur Firma führen, sondern jetzt auch in eMails.
Für wen gelten diese neuen Pflichtangaben in eMails? Die EHUG Regelung gilt für alle deutschen Kaufleute und deren Angestellte, vom Einzelkaufmann, wie für Personengesellschaften oder Kapitalgesellschaften. Bis jetzt noch nicht angesprochen sind Freiberufler und Privatpersonen, die auch zukünftig kurze eMails schreiben dürfen.
Für welche eMails gilt das EHUG? Betroffen sind alle geschäftlichen eMails des Kaufmanns oder Unternehmens. Die neuen Pflichtangaben gelten also nicht nur für eMails mit offensichtlich rechtlicher Bedeutung wie z.B. Angebote, Bestellungen, Kündigungen usw. Die gesetzliche Ausnahme für eMails in einer laufenden Geschäftsverbindung mit Mitteilungen über Vordrucke, dürfte praktisch fast nie vorliegen. Betroffen sind im Zweifel also alle an nach draussen gehenden eMails.
Welche Pflichtangaben müssen die eMails neu beinhalten? Immer angegeben werden müssen in einer gewerblichen eMails die Firma mit Rechtsform, der Ort der Handelsniederlassung, das zuständige Registergericht und die Handelsregisternummer. Für bestimmte Gesellschaftsformen sind weitere Angaben erforderlich. Bei einer GmbH sind alle Geschäftsführer mit Familiennamen und mindestens einem Vornamen zu nennen. Zu einer Aktiengesellschaft ist neben den Vorständen in derselben Form auch der Vorsitzende des Aufsichtsrats aufzuführen.
Auch die Einrichtung nur einer Zweigniederlassung in Deutschland ändern daran nichts. Daneben gelten für die Zweigniederlassung die gleichen Vorgaben wie für eine deutsche Gesellschaft.
Was in geschäftlichen eMails stehen muss Einzelkaufmann: Firma mit Rechtsform, Ort der Handelsniederlassung, zuständiges Registergericht und Handelsregisternummer.
GmbH: Rechtsform, Sitz der Gesellschaft, zuständiges Registergericht und Handelsregisternummer, alle Geschäftsführer und gegebenenfalls der Aufsichtsratsvorsitzende.
AG: Rechtsform, Sitz der Gesellschaft, zuständiges Registergericht, Handelsregisternummer, alle Vorstände und der Aufsichtsratsvorsitzende.
Ein bloßer Link auf das Impressum der Website des Kaufmanns oder Unternehmens reicht nicht aus, auch wenn ein Empfänger einer eMail auch über einen Web-Zugang verfügen dürfte. Von einer Nichtbeachtung der neuen Pflichtinhalte ist abzuraten. Verstöße sind mit Zwangsgeld bedroht oder können Abmahnungen durch Wettbewerber nach sich ziehen. Die Regelung betrifft § 37a Handelsgesetzbuch, § 35a GmbHG und § 80 AktG. Darin waren bisher Vorschriften für Pflichtangaben auf Geschäftsbriefen geregelt. Allerdings war umstritten, ob die Pflichtangaben nur für geschäftliche Erklärungen in Briefform gelten oder auch für eMails. Durch die Ergänzung "Geschäftsbriefen gleichviel welcher Form" hat der Gesetzgeber nun klargestellt, dass es für diese Pflichtangaben auf die Briefform nicht ankommt. Durch viele gesetzliche Querverweise gelten die Pflichtangaben aber auch für in der Öffentlichkeit typischerweise nicht als Kaufmann angesehene Gesellschaften. Sie betreffen ferner als Partnerschaftsgesellschaft organisierte Freiberufler, Ärzte, Rechtsanwälte, Stiftungen und ö.r. Körperschaften. Auch diese müssen wie jedes deutsche Unternehmen in ihre geschäftlichen eMails die gesetzlich geforderten Informationen aufnehmen. (fn)
Wieviel kann das Bußgeld maximal betragen? Das vom Registergericht im Einzelfall verhängte Zwangsgeld beträgt maximal 5.000 Euro, siehe etwa § 14 Satz 2 HGB.
Was ist mit Freiberuflern und GbRs?
Die neuen Pflichtangaben gelten für alle Kaufleute; nicht für selbständige Freiberufler, die nicht als Partnerschaftsgesellschaft oder in sonstiger Form organisiert sind.
Führt eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts ein Handelsgewerbe, ist sie Kaufmann, § 1 Absatz 1 HGB. Als Kaufmann gelten für die Gesellschaft bürgerlichen Rechts dann die Pflichtangaben laut EHUG.
Betroffen ist die Geschäftskorrespondenz. Wie wird das definiert? Rechtsgeschäfte eines Kaufmanns gelten im Zweifel als zum Betrieb des Handelsgewerbes gehörig, § 344 Absatz 1 HGB. Geschäfte, für die die Vermutung in § 344 Absatz 1 gilt, sind etwa: Bestellungen, Vereinbarungen oder Lieferterminen sowie Mahnungen. Lässt sich aus der eMail nicht objektiv klar erkennen, dass diese lediglich private Mitteilungen beinhaltet, so sind die Pflichtangaben aufzunehmen.
Was bedeutet ein Link auf eine Website, die Pflichtangaben enthält? Das reicht nicht; nach den in Ziffer 1 genannten Regelungen sind die Pflichtangaben stets "auf allen Geschäftsbriefen" also im Text des als Geschäftsbrief geltenden eMails aufzunehmen.
Gibt es bisher Fälle von Abmahnungen oder gar Zwangsgeld? Bislang sind noch keine konkreten Abmahnungen bekannt geworden. ————————————————————————————————————-————————
► Kinderbetreuungskosten: BMF-Schreiben vom 19.1.2007
wo sind Ihre Kinder, während Sie arbeiten? Die Betreuungszeiten in Kindergarten und Schule decken nur einen Teil des Tages ab. Daher gehen immer mehr Kinder nach Kindergarten bzw. Schule in den Hort oder zur Tagesmutter. Das ist natürlich nicht ganz billig.
Zum Glück können Sie seit 2006 sogenannte "erwerbsbedingte Kinderbetreuungskosten" absetzen. Bei Selbstständigen gehören diese Aufwendungen zu den Betriebsausgaben. "Erwerbsbedingte Kinderbetreuungskosten" liegen vor bei Doppelverdiener-Eltern oder alleinerziehenden Erwerbstätigen und werden für Kinder bis 14 Jahre anerkannt. Da auch diese Regelung nicht ohne Ausnahmen und kleine Fallstricke auskommt, ergeben sich immer wieder Fragen. Das Finanzministerium hat jetzt etwas Licht ins Dunkel gebracht:
Das Schreiben des BMF finden Sie hier als PDF… ————————————————————————————————————-————————
► Voller Betriebsausgabenabzug bei Bewirtung freier Mitarbeiter möglich Bewirtet ein Unternehmer Geschäftspartner, dürfen grundsätzlich nur 70 % der angemessenen Bewirtungskosten als Betriebsausgaben verbucht werden. Doch kein Grundsatz ohne Ausnahme, wie ein Urteil des Finanzgerichts Rheinland-Pfalz wieder einmal beweist.
Die Kürzung des Betriebsausgabenabzugs betrifft nur solche Bewirtungen, die aus geschäftlichem Anlass durchgeführt werden. Dagegen sind Bewirtungskosten aus allgemeinem betrieblichen Interesse stets in voller Höhe abziehbar.
Möchten Sie mehr darüber wissen? Rufen Sie an (06254-9403330) oder mailen Sie uns hier !
Praxis-Tipp: Werden Bewirtungskosten anlässlich einer Veranstaltung aus allgemeinem betrieblichen Interesse für freie Mitarbeiter in voller Höhe den Bewirtungskosten zugeordnet, ist es empfehlenswert, dem Bewirtungsbeleg die Agenda der Veranstaltung beizufügen und auf das Urteil des Finanzgerichts Rheinland-Pfalz zu verweisen. So lässt sich bei Jahren später stattfindenden Betriebs- oder Lohnsteuerprüfungen das allgemeine betriebliche Interesse der Bewirtung nachweisen. ————————————————————————————————————-————————
► Neue Leistungen für Selbstbucher in der Collmex On-Demand FiBu
Auch dieser Monat bringt den Anwendern der voll webbasierten On-Demand Buchhaltung für Selbstbucher neue Leistungsverbesserungen (Ab 4,95 – 7,95 EUR monatlich) ► Beleg anzeigen mit Beleg-Details ► Preisgruppe in Collmex rechnung plus, Collmex plus und Collmex pro ► EMail-Absender aus Benutzerangaben
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